27. UKB-Versammlung zum Thema NFA

Kommentar von Thomas Z'Rotz

Herrn Regierungsrat Hans Wallimann konnte glaubhaft darlegen, dass das Geld, welches der Kanton Obwalden von der IV erhalten wird, auch wirklich im Behindertenbereich eingesetzt werden soll. So meinte er, es seien auf keiner politischen Ebene Anzeichen auszumachen, dass sich das ändern soll. Er könne zwar keine Garantien abgeben, aber solange er politisch aktiv sei, werde er sich persönlich dafür einsetzen.

Etwas wager blieben die Ausführungen von Herrn Regierungsrat Paul Niederberger. Er zeigte auf mehreren Folien, wieviel Geld der Kanton Nidwalden in den letzten 3 Jahren für Wohnheim, Werkstatt, Schulpsychologischer Dienst, und Heilpädagogische Schule ausgegeben hat, wieviel der Kanton aber nach Einführung des NFA von der IV erhalten wird und wieviel davon dann im Behindertenbereich ausgegeben wird, konnte Herr Niederberger nicht beantworten.

Obwohl es den Politikern nicht gefällt, muss hier einmal gesagt sein, was Sache ist:

Ich frage mich, wie die Erfinder des NFA auf die Idee kommen, Versicherungsleistungen, welche vom Gesetz her Behinderten zustehen, den Kantonen zur freien Verfügung zu überlassen?

Neu werden auch Behindertentaxis nicht mehr unterstützt, obwohl die öffentlichen Verkehrsmittel immer noch nicht benützbar sind.

Im Wohnheim Weidli müssen die "Klienten" auch am Wochenende anwesend sein, weil so das Defizit durch mehr Pflegetage gesenkt werden kann.

Solche Fakten sind Ausdruck dafür, dass heute Vieles nicht mehr selbstverständlich ist. Wer nicht untergehen will, muss sich selber wehren.

So zwingt uns der NFA in den Kantonen noch aktiver zu sein. Wir müssen aufzeigen, wie die begrenzten Mittel für Behinderte effizienter eingesetzt werden können.
Es muss das Ziel sein , dass Behinderte integriert, selbständig und selbstbestimmt leben können.