Offener Brief an den Kantonsrat des Kantons Luzern

«Das ist einfach nur noch peinlich»

Erneut will der Kanton Luzern einen für Menschen mit Behinderungen wichtigen neuen Bushof nicht hindernisfrei bauen. Am geplanten Bahnhof Wolhusen verletzen 4 der 5 projektierten Bushaltestellen die Normen und Gesetze über die hindernisfreie Bauweise. Der darin verankerte autonome Ein- und Ausstieg ist damit für mobilitätseingeschränkte Personen unmöglich. Das ist umso bedenklicher, als Wolhusen wichtige Umsteigefunktionen zum Spital, Richtung Ruswil, Schachen, Entlebuch, Willisau und Romoos gewährleisten muss. Menschen mit Behinderungen aber auch viele ältere Menschen werden erneut diskriminiert und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Seit dem Kantonsgerichtsentscheid zu Bushaltestellen in Root (2018) ist ausser Frage, dass nur noch Bushaltekanten mit einer minimalen Einstiegshöhe von 22 cm gebaut werden dürfen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gilt seit 16 Jahren. Es ist unverständlich, weshalb dieses beim Bushof Wolhusen ein weiteres Mal mit Füssen getreten wird. Das jüngst veröffentlichte Kantonale Leitbild für Menschen mit Behinderung sichert einen barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Weshalb hält sich der Kanton nicht an sein eigenes Leitbild? Rechtsprofessor Markus Schefer von der Uni Basel bringt es in der LZ vom 20.09.2019 auf den Punkt: «Das ist einfach nur noch peinlich».

Ein persönliches Beispiel

«hindernisfreier Verkehrsraum» heisst für mich als blinden Mann, dass ich meinen Arbeitsweg -  aber auch meine Freizeitaktivitäten  - sicher bewältigen kann. Mit «sicher» meine ich einerseits das Risiko, einen Unfall zu erleiden, aber auch die Orientierung auf der Strasse, also überhaupt ans Ziel zu kommen. Jede nicht hindernisfrei gebaute Strasse oder Haltestelle bedeutet, dass der Kanton Luzern bereit sein muss, Ersatzlösungen zu finanzieren. Doch werden die Vergünstigungen für die Behindertenfahrdienste vom Kanton Luzern aus finanziellen Gründen eingeschränkt. Wäre die «Hardware» konform gebaut, bräuchte es entsprechend weniger «Software».

Hindernisfrei Bauen im Strassenverkehr heisst auch, dass die Trottoirkanten 3 cm betragen müssen. Dies ist in den Normen für hindernisfreies Bauen seit vielen Jahrzehnten festgehalten. Kanton und Gemeinden halten sich aber nicht daran. Die Trottoirkanten werden fälschlicherweise konsequent mit 1 cm gebaut. Die Begründung? Velofahrende, Rollator-Nutzende und Rollstuhlfahrende wollten dies so. Wozu gibt es die Norm? Alle Interessenvertretungen für Menschen mit Sinnes- und Mobilitätseinschränkungen, Infrastrukturersteller, Ingenieure, usw. haben sich zusammen zu diesem Kompromiss von 3 cm in der VSS Norm geeinigt. Es gibt keine Diskussionen zwischen Sehbehinderten oder Rollstuhlfahrenden. Das sind Hirngespinste gewisser Baufachleute beim Kanton. Ferner will es mir nicht in den Kopf, wieso sich Velofahrende über 3 cm beklagen sollten, wenn sie am Wochenende mit ihren Mountainbikes über Waldwege und Stock und Stein fahren können für mich sind 3 cm u.U. lebenswichtig.

Als Ersatz für die fehlende Trottoirkanten werden dafür visuell-taktile Leitlinien eingebaut. diese sind im Unterhalt aber viel teurer als Trottoirkanten. Ausserdem beachtet mein Führhund Leitlinien nicht. Aufgemalte Trennlinien und Velo-/Fussgänger-Piktogramme entziehen sich unserer Wahrnehmung. Gemischte Fahrbahnen (Zentralbahntrassee, Xylophonweg)  sind für uns deshalb lebensgefährlich.  

Noch ein Wort zum Verbandsbeschwerderecht der Organisationen von Menschen mit Behinderungen: Wenn ein Bauherr - hier der Kanton - das Behindertengleichstellungsgesetz verletzt, bleibt den Fachstellen für hindernisfreies Bauen nichts anderes übrig, als gerichtlich vorzugehen. Dies geschieht jedoch immer nur als Ultima Ratio. Wer sich nun darüber beklagt, vor den Kadi gezerrt zu werden, sollte zuerst in den Spiegel schauen. Da kann ich nur sagen: «Das finde ich einfach nur noch peinlich»!

Stephan Hüsler

Behindertenforum Zentralschweiz bfzs.ch

Reaktion im Entlebucher Anzeiger

Artikel im Entlebucher Anzeiger vom 12. Nov 2019

Artikel im Entlebucher Anzeiger vom 12. Nov 2019

«Gleichstellung mit Füssen getreten»

Wolhusen: die geplante Umgestaltung des Bushofes in Wolhusen soll dessen Kapazität und Sicherheit verbessern. Jedoch wird der Bushof für Menschen mit Behinderungen nicht hindernisfrei gebaut. Das bemängelt das behindertenforum Zentralschweiz und wendet sich jetzt mit einem offenen Brief an den Kantonsrat. Darin teilt es mit, dass am geplanten Bushof 4 der 5 projektierten Bushaltestellen die Normen und Gesetze über die hindernisfreie Bauweise verletzen. Der darin verankerte autonome Ein- und Ausstieg sei damit für mobilitätseingeschränkte Personen unmöglich. Das sei umso bedenklicher, da wohl Wolhusen wichtige Umsteigefunktionen zum Spital, Richtung Ruswil, Schachen, Entlebuch, Willisau und Romoos gewährleisten müsse. „Menschen mit Behinderungen aber auch viele ältere Menschen werden erneut diskriminiert und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen», schreibt das behindertenforum.

Das behindertenforum macht darauf aufmerksam, dass seit dem Kantonsgerichtsentscheid zu Bushaltestellen in Root (2018) nur noch Bushaltestellenkanten mit einer minimalen Einstiegshöhe von 22 cm gebaut werden dürfen. Das Behindertengleichstellungsgesetz gelte seit 16 Jahren. „Es ist unverständlich, weshalb dieses beim Bushof Wolhusen ein weiteres Mal mit Füssen getreten würde», so das behindertenforum. Das jüngst veröffentlichte kantonale Leitbild für Menschen mit Behinderungen sichere einen barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu. „Weshalb hält sich der Kanton nicht an sein eigenes Leitbild?», fragt das behindertenforum Zentralschweiz. Erst kürzlich genehmigte die Kommission Verkehr und Bau einen Sonderkredit von Fr. 3.845 Millionen für die Umgestaltung des Bahnhofes SH/EA

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