Integration versus Inklusion
«Integriert» wird, was bisher nicht dazu gehörte. Menschen mit Behinderungen haben also offenbar bisher nicht zur Gesellschaft gehört. Dies ist ziemlich entlarvend, vielleicht aber auch einfach ehrlich? In der UN Konvention heisst es jedoch, dass wir Inklusion wollen. Eine inklusive Gesellschaft macht keine Unterschiede zwischen den einzelnen Menschen. Alle können «gleichberechtigt mit anderen» an dieser Gesellschaft teilnehmen und teilhaben - eben nicht nur teilnehmen, wie es im Leitbild heisst. Mit «Teilhabe» ist gemeint, dass Menschen die Gesellschaft mitgestalten, selber entscheiden oder selbstbestimmt darauf verzichten können.
Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.
«Chancengerechte Teilnahme» ist ein Begriff, den wir kritisieren. Wir wollen «gleiche Rechte» und wir wollen «Chancengleichheit». In der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heisst dies über 20 Mal «gleichberechtigt mit anderen». Das bedeutet, dass es für viele Bereiche des täglichen Lebens Massnahmen braucht, welche die Benachteiligungen und Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer Behinderung ausgleichen.
barrierefrei
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.