Behindert und benachteiligt:

Das darf nicht sein!

Mit einem massiven Preisaufschlag durch die Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft (RTG) wurden in und um Luzern rund 100 behinderte Menschen konfrontiert, welche täglich auf die Dienstleistung dieser gemeinnützigen Organisation angewiesen sind. Der Grund für den Aufschlag ist der Rückzug der IV, welche bis anhin die RTG mit 95 000 Franken unterstützte. Eine Eingabe an den Kanton Luzern zur Subventionierung aller Fahrdienste (Luzerner Rollstuhl-Taxi, Tixi Entlebuch/Willisau/Sursee und Tixi-SRK) wurde zurückgewiesen mit der Begründung, dass keine gesetzliche Grundlage bestehe.

Paragraf 10 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr besagt, dass die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Personen zu berücksichtigen sind . Was stellt sich der im Rollstuhl lebende Mitmensch darunter vor, und was kann er mit der Antwort anfangen, dass die Niederflurbusse der VBL auch behindertengerecht sind? Was nützt ein Niederflurbus an den Hauptachsen, wenn die vorwiegend städtischen Heime abseits der grossen Verkehrsadern liegen? Seien es Besuche beim Arzt, die Teilnahme an Therapien oder nur der ganz einfache Verwandtenbesuch - ohne geeignete Transportmittel vor Ort bleibt dem Behinderten wenigstens die Aussicht in die grüne und friedliche Welt. Wenn da nicht der Ärger über unverständliche Entscheide der städtischen, kantonalen und eidgenössischen Parlamente die Optik verwischen würde.

Es ist einfach, sich mit dem Auto von Sitzung zu Sitzung zu bewegen, da begegnet man den Rollstuhlfahrern nicht, und sie fallen auch nicht auf. Aber es ist auffallend, dass noch kein Politiker den Mut hatte, die Sicht so zu ändern, dass er auch die Schattenseite des Lebens sieht - und damit eine wichtige Aufgabe in seiner Parlamentariertätigkeit wahrnehmen kann. Oder eben versucht, den gesetzlichen Grundlagen zu Gunsten Benachteiligter zum Durchbruch zu verhelfen.

In diesem Sinne wünschen wir allen, die nicht auf die Dienste vieler freiwilliger Fahrer und Helfer angewiesen sind, die richtige Optik - keiner weiss, wann es ihn treffen kann - als Mensch, als Arbeiter, als Sportler oder als Politiker.

Leserbrief von Franz Meyer in Neue Luzerner Zeitung vom 8.Januar 2005, S.7

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Luzerner Tixi-Taxi-Bons wir protestieren!

Unser Protest gegen das Luzerner Antragsformular zeigt Wirkung!

Falls Ihnen TIXI kein Begriff ist finden Sie hier ein TIXI-Dossier.

Das von Pro Infirmis ausgearbeitete Antragsformular war diskriminierend und eine unnötige Datensammlung.
Einmal mehr mussten TIXI-BenutzerInnen zum Arzt fahren, nur um zu bestätigen, dass sie behindert sind. Unseres Erachtens würde die SBB-Begleiterkarte für Seh-, Geistig- und Körperbehinderte genügen.

Stein des Anstosses (alte Version): Luzerner Antragsformular für Tixi-Taxi-Bons

Unsere Bedenken und Fragen zum Antragsformular für Tixi-Taxi-Bons sind nun in eine neue Version des Antragsformulars eingeflossen.

Das neue Formular finden Sie unter www.tixitaxibon.ch oder direkt hier.

wichtigster Punkt: wer eine Begleiterkarte hat, braucht nur noch eine Kopie dieser beizulegen. Ein Arztattest braucht es nicht mehr.

Den andern, welche das Tixi benötigen, raten wir eine Begleiterkarte zu beantragen.


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