NFA

Inhalt der Vorlage

Der Lösungsansatz des Projektes besteht kurz gesagt in zwei zusammenhängenden Teilen, der Aufgaben- und Finanzierungs-Entflechtung einerseits sowie dem neuen Finanzausgleich anderseits.
1. Es geht also zunächst um eine Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung im Ausmass von 5 Mia Franken.

  • Sieben Bereiche (Individuelle Leistungen AHV, IV; Armee, Nationalstrassen als wichtigste) werden ausschliesslich Sache des Bundes.

  • Elf Bereiche (Sonderschulen, Wohnheime, kant. Betagten- und Behinderten-Organisationen, Ausbildungsstätten Fachpersonal Sozialberufe, Niveauübergänge usw.) werden ausschliesslich Sache der Kantone.

  • Siebzehn Gebieten bleiben Verbundaufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (wobei es sich meist um Teilentflechtungen handelt), darunter Prämienverbilligung KVG, Ergänzungsleistungen, Stipendien Tertiärbereich, Hauptstrassen, amtliche Vermessung, Natur- und Landschaftsschutz, Gewässerschutz usw.) Mit der NFA wird die gemeinsame Aufgabenerfüllung besser geregelt.

  • Neun Bereiche sollen durch interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich betrieben werden (Spitzenmedizin, kant Uni, Fachhochschulen, Agglo-Verkehr, Abfall, Abwasser usw.). Mit dieser in der Bundesverfassung verankerten Neuerung können erstmals Kantone auf Antrag anderer Kantone verpflichtet werden, für bezogene Leistungen eines anderen Kantons auch wirklich zu zahlen. Davon werden Zentrumskantone profitieren, die heute oft hilflos der Trittbrettfahrerei ihrer Nachbarkantone gegenüberstehen.

2. Es geht aber zweitens auch um einen neuen Finanzausgleich. Dieser soll stattfinden einerseits über einen Ressourcenausgleich: Bund und ressourcenstarke Kantonen entlasten die ressourcenschwachen Kantone; anderseits erfolgt der Ausgleich über einen Lastenausgleich für Sonderlasten. Dazu gehören wie bisher die Topographie - Gebirgskantone haben es schwerer - und neu soziodemografische Lasten. Dies wird Kantonen mit grossen Zentren zu Gute kommen. Neues Kriterium für den Ressourcenausgleich ist das Einnahmenpotential anstelle der Finanzkraft. Ein Kanton mit mehr Staatsleistungen und deswegen höherer Steuern, erhält allein durch diese Tatsache nicht mehr wie bis anhin zusätzliche Finanzmittel. Zur Abfederung von Übergangshärten wird für einige Jahre ein so genannter Härteausgleich eingeführt.