Petition an den Bundesrat
Die Schweiz ist noch weit weg von gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist nur mangelhaft umgesetzt, wie dies Inclusion Handicap im Schattenbericht ausführlich aufzeigt. Die Schweiz hat auch das BRK-Fakultativprotokoll noch nicht ratifiziert. So haben Menschen mit Behinderungen nicht die Möglichkeit, bei allfälligen Verletzungen ihrer Rechte zum UN-Ausschuss zu gelangen.
Was ist das Zusatzprotokoll?
Das BRK-Fakultativprotokoll ist für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz besonders wichtig: Es räumt ihnen das Recht ein, sich bei Verletzungen der in der UN-BRK verbrieften Rechte an den UN-BRK Ausschuss zu wenden.
Stellt der Ausschuss einen Verstoss gegen die Konvention fest, spricht er eine Empfehlung an den Vertragsstaat aus. Der Staat wird verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten Rechenschaft über die eingeleiteten Massnahmen abzulegen. Dieses Vorgehen hat sich in der Schweiz bei anderen Konventionen bewährt: so z.B. bei denjenigen gegen Folter, zur Beseitigung der Rassendiskriminierung oder für die Rechte der Frauen sowie Kinder. Die Umsetzung der Rechte und die Gleichberechtigung konnten dadurch vorangetrieben werden. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte nicht vor dem zuständigen UN-Ausschuss geltend machen können.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte
Der Bundesrat betonte stets, dass eine Ratifikation des BRK-Fakultativprotokolls den Stellenwert der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz unterstreiche.
Auf Verweis, dass er zuerst die Überprüfung der Schweiz durch den UN-BRK-Ausschuss abwarten wolle, lehnte er die Ratifizierung bisher ab. Im März 2022 erfolgte nun diese Überprüfung.
Wir fordern deshalb den Bundesrat mit einer Petition auf, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-BRK unverzüglich in die Wege zu leiten.
Wir laden alle unsere Leser*innen ein, die Petition für das Fakultativprotokoll zur UN BRK zu unterzeichnen.